Sehr geehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Stadtverwaltung, sehr geehrte Presse, verehrte Gäste hier im Saal oder online an den Streamingportalen.
Entsprechend den Artikeln 65, 68 und 70 der bayrischen Gemeindeordnung steht in der aktuellen Fassung unserer Geschäftsordnung unter Paragraf 7:
„Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: - die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und über die Nachtragshaushaltssatzung. - die Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm.
Wir beschließen also über kein Finanzpaket oder gar über ein Sondervermögen. Eine einfache Mehrheit wird daher heute zur Annahme reichen.
Der aktuelle Flyer der Fraktionsgemeinschaft zum Download